Wer ab dem 1. Dezember 2005 erstmals einen Lernfahrausweis beantragt, bekommt den Führerausweis für 3 Jahre auf Probe (2-Phasen-Ausbildung). Während der Probezeit darfst Du Dir keine groben gesetzlichen Übertretungen leisten. Andernfalls verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr. Du musst im ersten Jahr nach bestandener Prüfung eine eintägige Weiterbildung in einem Ausbildungszentrum besuchen. Diese ist obligatorisch